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Update 02.09,2012:
In der Novellierung des Deutschen
Tierschutzgesetzes wird der sexuelle Missbrauch an und mit
Tieren als "Ordnungswidrigkeit" gewertet, welche mit einer
Geldbuße geahndet werden kann. Wir fordern, dass derartige
grausame Tierquälereien als
Straftat gewertet und geahndet werden! Eine
"OWI" - ähnlich, wie bei einem Verstoß im Straßenverkehr - nein,
das reicht nicht aus, um diese unsagbaren Tierqualen
einzudämmen!
Zoophilie und Sodomie
der
sexuelle Missbrauch von Tieren - ein Tabuthema, deren Anhänger
ihrer perversen Leidenschaft ungestraft nachgehen können.
Worum geht es
bei dieser Aktion?
Zoophilie
bezeichnet das sexuelle “Hingezogensein” zu Tieren.
Schätzungsweise haben in Deutschland bereits ca. 5% der
Bevölkerung sexuelle Erfahrungen mit Tieren gemacht. Tendenz
steigend.
(Marion
Nasswetter,
Eine klinisch-psychologiesche online
Studie über Zoophilie)
Den
meisten Menschen ist nicht bekannt, dass Zoophilie in
Deutschland keine Straftat darstellt. Im Umkehrschluss bedeutet
dies, dass jeder Mensch sexuelle Handlungen mit/an Tieren
vornehmen darf. Solange das Tier keine äußerlichen Verletzungen
davonträgt, bleibt diese Tat ungeahndet. Die
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht
bislang keine Notwendigkeit für eine Änderung des
Tierschutzgesetzes. Sie begründet dies damit, dass eine
Strafverfolgung bereits erfolgt, wenn Tiere erhebliche
Verletzungen davontragen. Das derzeitige Tierschutzgesetz würde
demnach den Tieren ausreichenden Schutz bieten.
Aber was ist mit den
seelischen Verletzungen?
Das
seelische Trauma der betroffenen Tiere wird durch das geltende
Recht jedoch nicht abgedeckt und kann nicht strafrechtlich
verfolgt werden. Die betroffenen Tiere sind andauerndem
psychischen Stress ausgesetzt, ausgelöst durch ständige
Annäherungsversuche der zur Zoophilie neigenden Menschen. Tiere,
insbesondere Hunde und Pferde, werden nach ihrer Verfügbarkeit
und Kooperationsbereitschaft ausgesucht und darauf
konditioniert, sexuelle Handlungen am Menschen durchzuführen
bzw. über sich ergehen zu lassen. Katzen zum Beispiel, werden
eher weniger für diesen Zweck verwendet, da sie weniger
berechenbar sind und doch öfter ihren “eigenen Kopf besitzen”.
In der Praxis werden für zoophile
Handlungen nicht nur eigene Tiere verwendet. Sexuelle Übergriffe
auf wilde oder fremde Tiere und ohne das Wissen des Tierhalters
sind häufig, wobei die Täter nicht selten aus dem engeren Umfeld
des Tiereigentümers kommen. Aber auch das als “Fence-Hopping”
(Zaunspringen) bezeichnete Betreten fremder Grundstücke bzw.
Eindringen in fremde Häuser oder Ställe, um dort sexuelle
Handlungen mit Tieren vorzunehmen, ist nicht unüblich.
Das geltende
Tierschutzgesetz greift nur, wenn ein Tier erhebliche sichtbare
Verletzungen zeigt
Ist
es für den Täter sexuell erregend oder befriedigend, Tieren
Schmerzen zuzufügen, sie zu verstümmeln oder gar zu töten,
spricht man von “Zoosadismus”, wobei auch hier verschiedene
Ausrichtungen bekannt sind. So existiert beispielsweise der
Typus des “Viehstechers”, der Kühe, Pferde, Schafe und Ziegen im
Rahmen sexueller Handlungen tötet.
Gibt ein
Tier sein Einverständnis, wenn ein Mensch seine sexuellen Triebe
an ihm abreagiert und es für seine Neigungen missbraucht?
Welches Einverständnis gibt beispielsweise die Hündin, die von
einem Mann vergewaltigt wird? Hier spielen eher Konditionierung,
Ritualausübung und Gewöhnung die entscheidende Rolle – aber
nicht die Selbstbestimmung des Tieres.
Selbst wenn
das Opfer ohne äußere Verletzungen bleibt, so trägt es gleichsam
eines vergewaltigten Menschen psychische Schäden davon.
Hundebesitzer, dessen Hunde vergewaltigt wurden, berichten von
auffälligen Verhaltensänderungen.
Doch die Lust des Menschen geht noch
weiter:
Stuten werden spitze Gegenstände in
den Hinterleib gestoßen. Sex mit Hühnern beschert Berichten in
entsprechenden Internetforen zufolge den größten Lustgewinn,
wenn das Tier dabei stirbt, geradezu zerplatzt; die
Todeszuckungen wirken angeblich stimulierend. Aale
beispielsweise sterben in der weiblichen Vagina einen qualvollen
Tod.
Es muss endlich gehandelt werden.
Viele europäische Länder, unter anderem auch unsere Nachbarn
Schweiz und Österreich haben ihre Tierschutzgesetze entsprechend
ratifiziert. In der Schweiz wurde die Würde der Tiere bereits
vor einigen Jahren im Grundgesetz verankert.
Quellen und weitere
Informationen:
http://www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de/
http://www.million-actions.de/2012/04/17/aktion-frau-aigner-stoppen-sie-den-sexuellen-missbrauch-von-tieren/
Deswegen fordern wir Frau
Aigner auf, den sexuellen Missbrauch von Tieren als
Straftat im Deutschen
Tierschutzgesetz zu verankern!
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