Auch animal aid AWM – aktiver Tierschutz kritisiert
diese Pläne heftig!
Es gibt keine nachvollziehbaren
Argumente, die für eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht
sprechen! Mit Wolfschutz hat das nicht mehr viel zu tun!
Der Wolf hat im Jagdrecht nichts verloren. Die Wolfspopulation
in Sachsen und ganz Deutschland ist nach wie vor stark bedroht.
Eine Bejagung der streng geschützten Tierart ist verboten und
allein damit entfällt der wichtigste Grund für eine Aufnahme in
das Jagdrecht. Zwar bleibt der Schutzstatus nach Bundes- und
EU-Recht unverändert; dennoch besteht die Gefahr, dass sich die
Akzeptanz von Abschüssen mit diesem Schritt erhöht.
Um
auch in Zukunft einen konsequenten Wolfschutz zu gewährleisten,
müssen echte und vermeintliche Konflikte zwischen Mensch und
Wolf durch Prävention und Aufklärung der Bevölkerung entschärft
werden. Auf Grundlage des Sächsischen Wolfs-Managementplans
können sich Jäger und ihre Verbände schon heute im Wolfsschutz
engagieren und ihre Aktivitäten jederzeit ausweiten.
Der
im bestehenden Managementplan mühsam erarbeitete Konsens vieler
Interessengruppen beim Wolfsschutz wird durch die Aufnahme ins
Jagdrecht gefährdet, die Wölfe haben keine Vorteile …
Das
Bundesland mit der größten Wolfpopulation darf die bisherigen
Erfolge bei der Etablierung dieser faszinierenden Tierart nicht
mit der Aufnahme in Jagdrecht aufweichen!
Schreiben Sie
dem sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsminister, Frank
Kupfer, und setzen sich mit Ihrer eMail dafür ein, von dem Plan
der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht Abstand zu nehmen!
Quellen: Wildtierschutz Deutschland e.V., NABU, Umweltjournal,
Vier Pfoten

Frank Kupfer
Umwelt- und Landwirtschaftsminister
des Freistaates Sachsen
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