Am 23-08-2011 hat das sächsische Kabinett den Neuentwurf zum Jagdrecht zur Anhörung freigegeben.

 Damit rückt die Aufnahme des Wolfes in das
Regelwerk näher.

 

Auch animal aid AWM – aktiver Tierschutz kritisiert diese Pläne heftig!

Es gibt keine nachvollziehbaren Argumente, die für eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sprechen! Mit Wolfschutz hat das nicht mehr viel zu tun!

Der Wolf hat im Jagdrecht nichts verloren. Die Wolfspopulation in Sachsen und ganz Deutschland ist nach wie vor stark bedroht. Eine Bejagung der streng geschützten Tierart ist verboten und allein damit entfällt der wichtigste Grund für eine Aufnahme in das Jagdrecht. Zwar bleibt der Schutzstatus nach Bundes- und EU-Recht unverändert; dennoch besteht die Gefahr, dass sich die Akzeptanz von Abschüssen mit diesem Schritt erhöht.

Um auch in Zukunft einen konsequenten Wolfschutz zu gewährleisten, müssen echte und vermeintliche Konflikte zwischen Mensch und Wolf durch Prävention und Aufklärung der Bevölkerung entschärft werden. Auf Grundlage des Sächsischen Wolfs-Managementplans können sich Jäger und ihre Verbände schon heute im Wolfsschutz engagieren und ihre Aktivitäten jederzeit ausweiten.

Der im bestehenden Managementplan mühsam erarbeitete Konsens vieler Interessengruppen beim Wolfsschutz wird durch die Aufnahme ins Jagdrecht gefährdet, die Wölfe haben keine Vorteile …
Das Bundesland mit der größten Wolfpopulation darf die bisherigen Erfolge bei der Etablierung dieser faszinierenden Tierart nicht mit der Aufnahme in Jagdrecht aufweichen!

Schreiben Sie dem sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsminister, Frank Kupfer, und setzen sich mit Ihrer eMail dafür ein, von dem Plan der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht Abstand zu nehmen!

Quellen: Wildtierschutz Deutschland e.V., NABU, Umweltjournal, Vier Pfoten


Frank Kupfer
Umwelt- und Landwirtschaftsminister
des Freistaates Sachsen

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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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