Die Landwirtschaftsministerin in Hessen hat es zugelassen, dass Fallenjagd, Baujagd, Nachtjagd und Verlängerung von Jagdzeiten im Jagdrecht in Hessen legalisiert und praktiziert werden können!

Kein Wunder, denn das Beiwohnen einer Jagd stellt für diese Frau eine "Bereicherung" dar!



 

Frau Puttrich folgt ausschließlich den Interessen des Hessischen Jagdverbandes und lässt den Tierschutz sowie wissenschaftliche Studien zur Jagd völlig außer Acht.

Mehr zum Thema Jagdmethoden und "Baujagd" finden Sie HIER

Das zum Beispiel sind die Folgen von Totschlagfallen: Verstümmelung, Verletzung, qualvoller Tod!



 

Totschlagfallen sollen das Tier, welches den Köder annimmt, dagegen durch den Schlag eines Metallbügels auf Hals oder Brustkorb töten. Wenn ein Tier die Falle jedoch mit der Pfote auslöst, führt dies zu Quetschungen und blutigen Verletzungen bis hin zur Verstümmelung. Häufig beißen sich die Tiere bei den verzweifelten Versuchen, aus Totschlagfallen zu entkommen, auch selber die Extremitäten ab.

Bei der Baujagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Dachsbau geschickt, um dort verharrende Tiere den wartenden Jägern vor die Finte zu jagen. Mutige Füchse oder Dachse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.

animal aid AWM – aktiver Tierschutz fordert eine gravierende Korrektur dieser - zu Gunsten des Jagdverbandes - einseitigen Interessenvertretung!

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