
Auch animal aid AWM – aktiver Tierschutz unterstützt, gemeinsam mit
vielen Tierfreunden und Tierschutz-Organisationen eine bundesweite
Initiative, die sich für eine Schonzeit für Füchse einsetzt.
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Bis zum heutigen Tag dürfen Füchse ganzjährig bejagd werden! |
Hintergrundinformation:
Gemeinsame Erklärung zur Einführung einer Schonzeit für Füchse
Die vorliegende Erklärung stellt Missstände im Bereich der
Fuchsbejagung dar, nennt wissenschaftliche Fakten und leitet daraus
Forderungen zur Änderung der Jagdgesetzgebung von Bund und Ländern
ab. Die Unterzeichner der Erklärung besitzen zum Teil ganz
unterschiedliche Hintergründe und vertreten unterschiedliche
Positionen zur Jagd im allgemeinen, bekennen sich aber
nichtsdestoweniger uneingeschränkt zu den folgenden Ausführungen und
dem hier formulierten gemeinsamen Ziel.
Zur vermeintlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd
Etwa 600.000 Füchse werden in Deutschland jedes Jahr erlegt. Der
Rotfuchs ist eine der wenigen einheimischen Wildtierarten, die in
den meisten Bundesländern ganzjährig bejagt werden. Dabei kommen
auch besonders umstrittene Jagdarten wie die Bau- oder die
Fallenjagd zum Einsatz. Da Fuchspelze kaum noch gefragt sind, werden
die meisten erlegten Füchse kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung
entsorgt – unter kritischen Jägern spricht man bereits vom Rotfuchs
als „Wegwerfartikel Nummer eins“ in unseren Wäldern.
Als Rechtfertigung für die starke
Bejagung des Fuchses wird vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV)
und seinen Landesverbänden angeführt, man müsse die wachsende
Fuchspopulation im Zaum halten, etwa, um der Ausbreitung von Seuchen
(Tollwut) und Fuchsbandwurm Einhalt zu gebieten. Tatsächlich kann
man die Fuchsdichte mit jagdlichen Mitteln jedoch nicht regulieren:
Je mehr Füchse durch Jagd oder Unfälle sterben, desto stärker steigt
die Geburtenrate. Andersherum führt eine sinkende Sterblichkeit
durch soziale Regulationsmechanismen der Fuchspopulationen zu
weniger Nachwuchs. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit,
Füchse zur vermeintlichen Bestandsreduktion zu bejagen, kann also
keine Rede sein.
Kein Platz für Tierschutz?
Aspekte des Tierschutzes scheinen beim Umgang mit Füchsen leider oft
eine untergeordnete Rolle zu spielen. So ist in den meisten
Bundesländern für den Rotfuchs keine Schonzeit festgelegt. Lediglich
Elterntiere, die für die Aufzucht noch unselbständigen Nachwuchses
erforderlich sind, genießen nach §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes
kurzzeitigen Schutz vor menschlichen Nachstellungen. Die
Einschätzung dessen, welches Tier wie lange für die Jungenaufzucht
notwendig ist, bleibt dabei jedoch weitgehend dem Jäger überlassen.
Wie Altersklassifizierungen von Jungfüchsen in
Wildtierauffangstationen zeigen, ist der Variationsbreite des
Paarungs- und des Geburtstermins bei Füchsen beträchtlich. Noch weit
im April kommen Welpen zur Welt. Es kann daher frühestens im
September davon ausgegangen werden, dass Jungfüchse vollständig von
ihren Elterntieren unabhängig sind. Diskussionen in Jagdforen zeigen
hingegen, dass einige Jäger bereits im Juni wieder auf erwachsene
Füchse schießen – ungeachtet der Tatsache, dass im April geborene
Welpen dann gerade erst der Muttermilch entwöhnt sind.
Die unterschätzte Vaterrolle des Fuchsrüden
Darüber hinaus herrscht in der Fachliteratur zum
Fortpflanzungsverhalten des Rotfuchses breiter Konsens darüber, dass
dem Fuchsrüden durch die Versorgung der Familie mit Nahrung eine
zentrale Rolle bei der Welpenaufzucht zukommt. Selbst in gängigen
Jagdlehrbüchern (z.B. Blase, Die Jägerprüfung) wird auf diese
wichtige Funktion des Fuchsvaters hingewiesen. Kann er diese nicht
erfüllen, so beeinträchtigt dies die Kondition der Welpen in
gravierendem Ausmaß und führt mitunter zu ihrem Tod. Folgt man dem
Anspruch von §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes, müsste man also
gewährleisten, dass Fuchsrüden bereits nach der erfolgreichen
Paarung mit einer Füchsin vor Nachstellungen geschützt werden.
Stattdessen fällt die Zeit intensivster Fuchsbejagung (etwa die
sogenannten „Fuchswochen“) jedoch gerade auf die Paarungszeit der
Füchse in den Monaten Januar und Februar.

Längst überfällig: Schonzeit für Füchse
Die hier skizzierten Missstände zeigen auf, dass klare Regelungen
ohne Interpretationsspielraum erforderlich sind, um dem Fuchs ein
Mindestmaß an Schutz zu sichern. Die Einführung einer umfassenden
Schonzeit in allen Bundesländern, die ihn mit Beginn der
Paarungszeit vor Nachstellungen schützt und zumindest bis zum
vollständigen Selbständigwerden der Jungen reicht, ist längst
überfällig.
Forderung
Die Unterzeichner dieser Erklärung fordern die Länder und den Bund
auf, eine rechtlich verbindliche Schonzeit für den Rotfuchs, die vom
1. Januar bis zum 30. September reicht, in die jeweiligen
Jagdzeitenverordnungen aufzunehmen. Die Hauptbegründungen dieser
Forderungen ergeben sich aus den folgenden Tatsachen:
• Es kann frühestens im September davon
ausgegangen werden, dass Jungfüchse vollständig von ihren
Elterntieren unabhängig sind.
• Fuchsrüden sind in der Aufzuchtzeit für die
Versorgung von Fähe und Welpen von erheblicher Bedeutung. Sie müssen
daher bereits nach der erfolgreichen Paarung – also spätestens im
Januar – vor Nachstellungen geschützt werden.
• Da Rüde und Fähe auf die Distanz in aller Regel
nicht sicher unterschieden werden können, dürfen keine
geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Schonzeitenregelung
gemacht werden.
• Die Bekämpfung von Füchsen zur Bestandsreduktion
ist zum Scheitern verurteilt und aus ethischen und ökologischen
Überlegungen grundsätzlich abzulehnen.
Quelle und
weitere Informationen unter

Die Wahrheit über die Jagd ...
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