|
|
Am Nachmittag geht ein Hundehalter mit seinem Hund in einer ländlichen Gegend, auf einem befestigten Weg - zwischen Kanälen und Feldern - spazieren. Nach kurzer Zeit kommt ihnen eine Person entgegen und der Halter lässt seinen Hund rechtzeitig "bei Fuß" gehen. |
Beim
Näherkommen entpuppt sich die entgegenkommende Person dann als
Jäger, der den Hundehalter, dessen Hund noch immer toll bei Fuss
lief, anschrieh mit den Worten: "Wissen Sie nicht dass der Hund
angeleint sein muss?"
Daraufhin der Hundehalter freundlich: "Nein, muss er nicht"
Der Jäger entgegnete schreiend: "Hier stehen doch überall Schilder!"
Der Hundehalter antwortete genervt: "Das interessiert mich nicht -
denn das ist in dieser Gegend ein völliger Quatsch!"
Soweit das kurze Wortgefecht der beiden.
|
Daraufhin nimmt der Jäger sein Gewehr
von der Schulter, legt an und zielt auf den Hund.
Geistegegenwärtig reagiert der Hundehalter sofort, und
schlägt den Jäger mit voller Wucht ins Gesicht, so dass das
Gebiss (Oberkiefer) des Jägers zerbricht. |
|
Der Jäger
strauchelt und ging zu Boden, schreit (ohne Gebiss oben) den
Hundehalter an und droht ihm mit einer Strafanzeige.
Was Jäger und Hundehalter jedoch nicht bemerkt hatten, war, dass
eine dritte Person diesen ganzen Vorfall beobachtete und sich dem
„Tatort“ gezielt näherte.
Vor den beiden Männern weist sich diese Person als Polizist aus,
nahm das Gewehr des Jägers an sich, stellt fest, das diese, auf
einem öffentlichen Weg, geladen ist. Der Polizist entfernt die
Patronen und lässt sich auch die Ersatzpatronen vom Jäger
aushändigen.
Dann nimmt der Polizist die Personalien von Jäger und Hundehalter
auf und beruhigt den Hundehalter: „Ich habe alles gesehen – Sie
müssen sich keine Sorgen wegen der Körperverletzung machen – sie
haben in Notwehr gehandelt. Der Jäger muss jedoch mit einer
Strafanzeige rechnen“.



