Es gibt auch Gerechtigkeit, wenn Staatsanwälte ordentlich recherchieren und Richter geltende Gesetze konsequent anwenden!

27.08.2011 - FRANKFURT/WEILROD
Weilroder Landwirt muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis


Ein Landwirt aus Weilrod muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis. Das Frankfurter Oberlandesgericht bestätigte gestern in der Revisionsverhandlung das Urteil des Landgerichts über eine Haftstrafe von 20 Monaten. Außerdem darf der Mann, der mittlerweile im Westerwald lebt, keine Nutztiere mehr halten. Bei den Mitarbeitern des Veterinäramtes in Bad Homburg, die zur Verhandlung gekommen waren, sorgte das Urteil für große Freude. „Das ist ein Knaller für den Tierschutz“, sagte Britt Friebertshäuser, Leiterin des Veterinäramtes.

Jahrelang hatten sie sich mit dem uneinsichtigen 46-Jährigen beschäftigen müssen, der unter anderem Rinder auf seinem Hof in Weilrod unter schrecklichen Bedingungen gehalten hat.

Er hatte sie in dem völlig verdreckten, dunklen Stall hungern und dursten lassen, sich nicht um deren Klauen gekümmert und ein Kalb mindestens mehrere Wochen lang in eine viel zu kleine Kiste gesperrt. Die Gelenke waren bereits verdickt und der Rücken durchgebogen. Die Rinder waren am Kopf beidseitig mit viel zu kurzen Ketten am Boden angebunden, so dass sie ihren Kopf nicht heben konnten.

Das Usinger Amtsgericht hatte den Mann im Jahr 2008 wegen Tierquälerei zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und ein Jahr später zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen beide Urteile legte der Landwirt Berufung ein, das Frankfurter Landgericht legte diese Verfahren zusammen und verurteilte ihn zu 20 Monaten ohne Bewährung. Einen Grund für eine Bewährung sah die vorsitzende Richterin nicht, unter anderem wegen der fehlenden Einsicht und Reue des 46-Jährigen.

Dieser hatte bei den Verhandlungen beim Amts- und beim Landgericht stets einen denkbar schlechten Eindruck gemacht. Er redete wirr, zeigte Fotos aus landwirtschaftlichen Zeitungen, knallte der Staatsanwältin mit den Worten „Da, können sie behalten“ eine Kuhkette auf den Tisch, und ließ seine alte Mutter in den Gerichtssaal zitieren. Dann behauptete er noch, die Ämter im Hochtaunuskreis hätten sich gegen ihn verschworen. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes hätten das Kalb selbst in die Kiste gestellt. „Das geht über eine normale Verteidigung weit hinaus“, sagte gestern der vorsitzende Richter des 1. Strafsenats beim Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung. Die Revision sei unbegründet und die Beweiswürdigung des Landgerichts nicht zu beanstanden.

Anwalt forderte Freispruch

Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte einen Freispruch beantragt. Es sei nicht feststellbar, ob sein Mandant das Kalb wirklich in die Kiste gestellt und wie lange das Tier darin gestanden habe. Außerdem sei es nicht klar, ob der Angeklagte überhaupt der Halter der Tiere sei. Für die vom Landgericht zitierte „Rohheit“ gebe es keine konkreten Anhaltspunkte, daher sei das Verhalten des Mannes als Ordnungswidrigkeit zu werten. Sollte es zu einer Haftstrafe kommen, sollte diese zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Staatsanwalt meinte dagegen, dass keine Rechtsfehler erkennbar seien. Das zeitlich unbeschränkte Haltungsverbot sei auch in Ordnung. Schließlich habe der Angeklagte keine Einsicht gezeigt. Ohne ein Haltungsverbot seien ähnliche Taten zu erwarten.

Der Angeklagte selbst verhielt sich für seine Verhältnisse ungewöhnlich ruhig und sittsam. Im Gegensatz zu den vorherigen Verhandlungen - sein „letztes Wort“ beim Landgericht hatte über eine Stunde gedauert - sagte er kein Wort. Das Urteil nahm er mit unbewegter Miene auf.

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