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Es gibt auch Gerechtigkeit, wenn Staatsanwälte ordentlich recherchieren und Richter geltende Gesetze konsequent anwenden! |
27.08.2011 - FRANKFURT/WEILROD
Weilroder Landwirt muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis
Ein Landwirt aus Weilrod muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis. Das
Frankfurter Oberlandesgericht bestätigte gestern in der
Revisionsverhandlung das Urteil des Landgerichts über eine
Haftstrafe von 20 Monaten. Außerdem darf der Mann, der
mittlerweile im Westerwald lebt, keine Nutztiere mehr halten. Bei
den Mitarbeitern des Veterinäramtes in Bad Homburg, die zur
Verhandlung gekommen waren, sorgte das Urteil für große Freude. „Das
ist ein Knaller für den Tierschutz“, sagte Britt Friebertshäuser,
Leiterin des Veterinäramtes.
Jahrelang hatten sie sich mit dem uneinsichtigen 46-Jährigen
beschäftigen müssen, der unter anderem Rinder auf seinem Hof in
Weilrod unter schrecklichen Bedingungen gehalten hat.
Er hatte sie in dem völlig verdreckten, dunklen Stall hungern und
dursten lassen, sich nicht um deren Klauen gekümmert und ein Kalb
mindestens mehrere Wochen lang in eine viel zu kleine Kiste
gesperrt. Die Gelenke waren bereits verdickt und der Rücken
durchgebogen. Die Rinder waren am Kopf beidseitig mit viel zu kurzen
Ketten am Boden angebunden, so dass sie ihren Kopf nicht heben
konnten.
Das Usinger Amtsgericht hatte den Mann im Jahr 2008 wegen
Tierquälerei zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und ein Jahr
später zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen beide Urteile
legte der Landwirt Berufung ein, das Frankfurter Landgericht legte
diese Verfahren zusammen und verurteilte ihn zu 20 Monaten ohne
Bewährung. Einen Grund für eine Bewährung sah die vorsitzende
Richterin nicht, unter anderem wegen der fehlenden Einsicht und Reue
des 46-Jährigen.
Dieser hatte bei den Verhandlungen beim Amts- und beim Landgericht
stets einen denkbar schlechten Eindruck gemacht. Er redete wirr,
zeigte Fotos aus landwirtschaftlichen Zeitungen, knallte der
Staatsanwältin mit den Worten „Da, können sie behalten“ eine
Kuhkette auf den Tisch, und ließ seine alte Mutter in den
Gerichtssaal zitieren. Dann behauptete er noch, die Ämter im
Hochtaunuskreis hätten sich gegen ihn verschworen. Die Mitarbeiter
des Veterinäramtes hätten das Kalb selbst in die Kiste gestellt.
„Das geht über eine normale Verteidigung weit hinaus“, sagte gestern
der vorsitzende Richter des 1. Strafsenats beim Oberlandesgericht in
seiner Urteilsbegründung. Die Revision sei unbegründet und die
Beweiswürdigung des Landgerichts nicht zu beanstanden.
Anwalt forderte Freispruch
Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte einen Freispruch beantragt.
Es sei nicht feststellbar, ob sein Mandant das Kalb wirklich in die
Kiste gestellt und wie lange das Tier darin gestanden habe. Außerdem
sei es nicht klar, ob der Angeklagte überhaupt der Halter der Tiere
sei. Für die vom Landgericht zitierte „Rohheit“ gebe es keine
konkreten Anhaltspunkte, daher sei das Verhalten des Mannes als
Ordnungswidrigkeit zu werten. Sollte es zu einer Haftstrafe kommen,
sollte diese zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Staatsanwalt meinte dagegen, dass keine Rechtsfehler erkennbar
seien. Das zeitlich unbeschränkte Haltungsverbot sei auch in
Ordnung. Schließlich habe der Angeklagte keine Einsicht gezeigt.
Ohne ein Haltungsverbot seien ähnliche Taten zu erwarten.
Der Angeklagte selbst verhielt sich für seine Verhältnisse
ungewöhnlich ruhig und sittsam. Im Gegensatz zu den vorherigen
Verhandlungen - sein „letztes Wort“ beim Landgericht hatte über eine
Stunde gedauert - sagte er kein Wort. Das Urteil nahm er mit
unbewegter Miene auf.
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