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München, 22.08.2011: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2011, das Vertretern der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS vollständigen Zugang zu allen für die Delfinhaltung relevanten Akten des Tiergartens Nürnberg ermöglicht, ist nun rechtskräftig |
Auf
Grund einer Vielzahl verstorbener Delfine im Nürnberger Delfinarium
in den Jahren 2006 und 2007 hatte die WDCS versucht, vollständige
Akteneinsicht zu erhalten, die jedoch von der Tiergartenleitung als
auch der Stadt abgelehnt wurde. Daraufhin bestritt die WDCS den
Rechtsweg und erhielt sowohl in erster als auch in zweiter Instanz
Recht.
Das Urteil stellt ein Grundsatzurteil für die Anwendung des
Umweltinformationsgesetzes in Bezug auf die Haltung von Wildtieren
in Zoos und Tierparks dar und ermöglicht erstmals eine unabhängige,
wissenschaftliche Evaluierung sämtlicher Akten über
Haltungsbedingungen von Delfinen in einem Delfinarium innerhalb der
Europäischen Union.
„Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das ein deutliches
Bekenntnis zur Transparenz darstellt, es zeigt,
dass Umweltschutz und damit
auch Tierschutz nicht vor den Toren von Zoos oder Tiergärten Halt
macht“, sagt Dr. Karsten Brensing, Verhaltensbiologe bei der WDCS.
Die WDCS begrüßt die Entscheidung des Bayerischen
Verwaltungsgerichts und hofft auf die Kooperationsbereitschaft des
Tiergarten Nürnbergs. In den kommenden Monaten wird ein Team der
WDCS gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern die vorliegenden
Akten einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluierung unterziehen.
Details über den Zeitplan und die genauen Inhalte des
Evaluierungsprojektes können erst nach den ersten Sichtungen der
Akten bekannt gegeben werden.
Autor:
WDCS, Whale and Dolphin Conservation Society gGmbH
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