Unser eMail-Protest gegen das Gänsereiten in Bochum hatte für viel "Aufregung" bei den Betroffenen gesorgt.


Wir mussten das obige Bild unkenntlich machen und wurden aufgefordert, eine eMail-Adresse eines CDU-Ratsmitgliedes der Stadt Bochum zu entfernen. Im Weiteren sollten wir auch eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnen, was wir abgelehnt haben.

Als Krönung des Ganzen wurden wir mit einer Klage überzogen, die am 19.05.2011 vor dem AG Bochum verhandelt wurde.

Heute, am 23.07.2011 erhielten wir das Urteil des AG Bochum, welches Sie HIER lesen können.

Dieses Urteil dürfte nun allen, die eMail-Proteste starten, Rechtssicherheit geben, Wir hoffen nun, dass dieses Urteil auch rechtkräftig wird.

31.08.2011
Die Gegenseite hat gegen das Urteil des AG Bochum BERUFUNG eingelegt. Den Schriftsatz lesen Sie HIER


Das alles ist vorher geschehen:

Aufforderung, ein Mitglied der Stadtverwaltung nicht mehr mit eMails zu belästigen
HIER

Aufforderung, das Bild des Gänsereiters zu löschen (deshalb Gesicht nun unkenntlich) HIER

Staatsanwaltschaft Bochum: Antwort auf unsere Strafanzeige gegen den Gänsereiter-Verein HIER

Die Klage des CDU-Ratsmitgliedes der Stadt Bochum wurde abgewiesen. Das gesamte Urteil lesen Sie HIER


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