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Unser eMail-Protest gegen das Gänsereiten in Bochum hatte für viel "Aufregung" bei den Betroffenen gesorgt. |
Wir mussten das obige Bild unkenntlich machen
und wurden aufgefordert, eine eMail-Adresse eines CDU-Ratsmitgliedes
der Stadt Bochum zu entfernen. Im Weiteren sollten wir auch eine
strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnen, was wir
abgelehnt haben.
Als Krönung des Ganzen wurden wir mit einer Klage überzogen, die am
19.05.2011 vor dem AG Bochum verhandelt wurde.
Heute, am 23.07.2011 erhielten wir das Urteil des AG Bochum, welches
Sie
HIER lesen
können.
Dieses Urteil dürfte nun allen, die eMail-Proteste starten,
Rechtssicherheit geben, Wir hoffen nun, dass dieses Urteil auch
rechtkräftig wird.
31.08.2011
Die Gegenseite hat gegen das Urteil des AG Bochum BERUFUNG
eingelegt. Den Schriftsatz lesen Sie
HIER
Das alles ist vorher geschehen:
Aufforderung, ein Mitglied der Stadtverwaltung nicht mehr mit eMails zu belästigen HIER
Aufforderung, das Bild des Gänsereiters zu löschen (deshalb Gesicht nun unkenntlich) HIER
Staatsanwaltschaft Bochum: Antwort auf unsere Strafanzeige gegen den Gänsereiter-Verein HIER
Die Klage des CDU-Ratsmitgliedes der Stadt Bochum wurde abgewiesen. Das gesamte Urteil lesen Sie HIER
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