Ein Tier ist Ihnen zugelaufen
 

Wie verhalte ich mich richtig?

Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem zugelaufenen Tier um ein "Fundstück" (Juristendeutsch), das Sie auf jeden Fall melden müssen.

Wenn weder ein Halsband noch eine Tätowierung auf den Besitzer schließen lassen und im Tierheim, beim Tierarzt oder bei der Polizei auch keine Chipnummer lesbar ist, können Sie das Tier behalten, allerdings nur solange, bis sich der rechtliche Besitzer meldet.

Nach 6 Monaten gehört das Tier dann Ihnen.

Tipp:
Solange Sie das Tier behalten, haben Sie eine sogenannte "Verwahrungspflicht" und müssen das Tier versorgen. Wenn Sie dagegen das Tier im Tierheim abgeben und sich dann als Pflegestelle anbieten, übernimmt das Tierheim fällige Tierarztkosten.




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