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Aufstand:
Die Willkür der Umweltministerin Puttrich
Unter der Führung der Umweltstaatsministerin, Lucia Puttrich, hat
der hessische Gesetzgeber vor der Sommerpause mit den Stimmen von
CDU und FDP die Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes
beschlossen. Auf Bitten des Landesjagdverbandes wurde auch die
Jagdzeit auf Dachse von bisher 3 Monaten auf nunmehr 7 Monate
verlängert. Während der Anhörung zum Gesetzentwurf vorgebrachte
Bedenken des Tierschutzbeirats und diverser Natur- und
Tierschutzorganisationen wurden von der Ministerin ignoriert.
Begründet wird die Verlängerung der Jagdzeit lapidar mit dem Hinweis
„Im Juli sind die Dachse sehr aktiv und können gut bejagt werden. ….
Einer Verlängerung der Jagdzeit steht wildbiologisch nichts
entgegen.“
Eine Begründung, die für Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland
e.V., mangelhafter nicht hätte ausfallen können. „Was sich die
Staatsministerin Puttrich hier herausnimmt, ist reine
Gesetzgebungswillkür.“ Die Regelung trete das Grundgesetz
hinsichtlich des Schutzes der Tiere mit Füßen und die Begründung
mache nicht einmal den Versuch, den gemäß Tierschutzgesetz
geforderten „vernünftigen Grund“ auch nur ansatzweise darzulegen.
Von Willkür spricht Kauertz auch deshalb, weil es in Hessen weder
die Möglichkeit der Popularklage noch ein Verbandsklagerecht in
Tierschutzsachen gebe. Nicht zuletzt deshalb macht Wildtierschutz
Deutschland mittels Öffentlichkeitsarbeit auf diesen Missstand
aufmerksam und mobilisiert über Facebook und Twitter den Aufstand.
Zur Online-Petition geht’s hier.

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