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Leipzig. Sachsens Landesjagdverband wirbt intensiv um eine Aufnahme
des Wolfes in das Jagdrecht. "Erst durch die Aufnahme des Wolfes in
das Jagdrecht wäre ein ganzheitliches Wildtiermanagement und die
bestmögliche Umsetzung des Managementplanes für den Wolf möglich",
sagte Landesjagdverbands-Präsident Knut Falkenberg der LVZ
(Samstag-Ausgabe). Dies sei in unserer Kulturlandschaft notwendig,
da die Beutetiere des Wolfes zu über 90 Prozent ebenfalls dem
Jagdgesetz unterstehen.
Die sächsischen Jäger seien bereit, die Verantwortung für den Wolf
zu übernehmen. "Viele Jäger haben sich in den vergangenen Jahren
Wissen angeeignet. Schulung und Ausbildung gehen weiter. Die Jäger
sind flächendeckend in großer Anzahl mit viel Zeiteinsatz und
Sachverstand integrierbar", so Falkenberg. Nach den Plänen von
Umweltminister Frank Kupfer (CDU) soll der Wolf in Sachsen auch nach
der geplanten Aufnahme in das Jagdrecht streng geschützt bleiben.
Entschieden weist Falkenberg Vorwürfe von Grünen und Naturschützern
zurück, die vehement eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht
ablehnen und den Jägern die notwendige Kompetenz absprechen. "Wir
hätten keine Wolfspopulation, wenn die sächsischen Jäger in der
Vergangenheit nicht verantwortungsvoll und diszipliniert gehandelt
hätten. Der Wolfsschutz braucht verlässliche Partner und keinen NABU
der kneift und die Augen verschließt, wenn ihm die Sonne zu stark
durch die rosarote Brille scheint", so Falkenberg.
Dass der NABU seine finanzielle Förderung des sächsischen
Wolfsmanagments aus Protest gegen die Jagdrechtspläne aussetzen
will, wertet Falkenberg als überzogene Polemik: "Wir haben den
Eindruck, der NABU reagiert wie ein kleines Kind, dem man sein
liebstes Spielzeug wegnehmen will." Dabei seien die Jäger an
Kooperation interessiert. "Wir reichen immer noch jedem die Hand,
obwohl wir schon mehrfach ungerechtfertigt in diese Hand gebissen
wurden."
Eine Bejagung des Wolfes steht laut Falkenberg derzeit nicht zur
Debatte. "Vielleicht wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, zu dem
der Wolf bejagt werden muss. Allerdings setzt das eine stabile
Population, die gesetzliche Befugnis und die gesellschaftliche
Akzeptanz oder sogar eine entsprechende Anforderung voraus", so der
Landesjagdverbands-Präsident. Zum jetzigen Zeitpunkt aber bedürfe
der Wolf des strengen Schutzes. "Das Jagdrecht bietet hierfür beste
Voraussetzungen. Alle Kommunen halten eine Feuerwehr bereit, wenn
gleich sie hoffen, dass es nicht brennt."
Falkenberg glaubt auch nicht, dass der Wolf irgendwann einmal die
Jäger überflüssig macht, weil der Wolf die Rolle des
Wildtier-Regulators im Wald übernimmt. Ein Wolf habe einen
Nahrungsbedarf von etwa 4,5 Kilogramm Fleisch pro Tag. Demnach wären
allein nur in Sachsen 728 Wölfe notwendig, um die gleiche Reduktion
der Wildbestände zu erreichen, wie sie die sächsischen Jäger in der
Saison 2010/2011 erzielt haben." Die gesellschaftliche Akzeptanz für
eine so große Anzahl wird aber nicht gegeben sein", so Falkenberg.
Zudem würde der Jäger viele andere wichtige Leistungen für die
Gesellschaft erbringen, wie die Biotoppflege und nachhaltige
Bewirtschaftung des Wilds. "Diese Aufgaben kann kein Wolf meistern.
Die Wölfe können also die Jäger nicht arbeitslos machen."
Quelle
Gemeinsame Presseerklärung der NGO's zu Wolf und Jagdrecht in
Sachsen
Hamburg, 20. Juli 2011 – Am kommenden Samstag, den 23. Juli 2011, wird der 5. Wolfstag im Erlichthof Rietschen in Sachsen stattfinden. Neben einem vielfältigen Programm wird es spannende Vorträge rund um den Wolf geben. Veranstalter sind das Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz“, der Freundeskreis freilebender Wölfe, die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) sowie der WWF.
„Wir unterstützen den Wolfstag sowohl inhaltlich als auch durch einen finanziellen Beitrag“, erläutern die Vertreter der beteiligten Verbände und Organisationen. „Derartige Veranstaltungen, die das Tier Wolf und seine Lebensweise den Menschen näher bringen, sind für einen nachhaltigen Wolfsschutz unabdingbar. Und die große Beliebtheit dieser Veranstaltung zeigt, dass die Rückkehr des Wolfes viele Menschen weit über die Region hinaus begeistert. “
Kritisiert hingegen werden die Pläne des sächsischen Umweltministers Frank Kupfer, den Wolf ins sächsische Jagdrecht aufzunehmen. „Die jetzige Schutzsituation für den Wolf ist durch geltendes europäisches und nationales Naturschutzrecht bestens geregelt“, betont Robert Kless vom IFAW. „Die Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen, wie beispielsweise wissenschaftliches Monitoring, ist in dem gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeiteten Wolfsmanagementplan festgeschrieben und eindeutig geklärt. “ „Auch die Jägerschaft ist mit dem Landesjagdverband als eingetragener Naturschutzverband bereits involviert und hat alle Möglichkeiten, sich beim Wolfsschutz und Monitoring aktiv einzubringen“, ergänzt Uwe Tichelmann vom Freundeskreis freilebender Wölfe.
„Eine zusätzliche Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht würde dagegen zu einer rechtlichen Verwirrung bei Fragen der Zuständigkeit führen“, erläutert Janosch Arnold, WWF. „Wir befürchten, dass eine Koordination des gesamten Wolfsmanagements sehr viel schwieriger und durch den Mehraufwand in der Koordination auch teurer werden würde. Auch ein Einfluss auf die Qualität des Monitorings, welches durch das europäische Naturschutzrecht vorgeschrieben ist, ist zu befürchten. “
Rolf Jaeger von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe resümiert: „Wir sehen durch eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht keinerlei Vorteil für den Wolfsschutz oder einen der beteiligten Akteure. Mit der Übernahme ins Jagdrecht kann der Wolf zum jetzigen Zeitpunkt nur verlieren, zu gewinnen gibt es nichts. “
Ansprechpartner:
IFAW: Robert Kless, 040-866500-28, rkless@ifaw. org
WWF: Dr. Janosch Arnold, 030-311777294, janosch. arnold@wwf. de
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V.: Uwe Tichelmann, 02245-911374, uwe. tichelmann@freundeskreis-wolf. de
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe: Dr. Rolf Jaeger, 0172-3432201, rolf. jaeger@gzsdw. de
Wer keine Argumente hat, wählt die unsachliche Polemik
NABU Sachsen: Der streng geschützte Wolf hat in einem Gesetz, das
die Jagd regelt, nichts zu suchen
Von zwei wissenschaftlichen Tagungen, in die der NABU auch den Landesjagdverband eingebunden hat, über umfangreiche Veröffentlichungen, die Ausbildung von Wolfsbetreuern, die Arbeit der AG Pro Wolf, die Tätigkeit des NABU-Wolfsexperten vor Ort bis hin zur finanziellen Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit des Kontaktbüros Wolfsregion Lausitz und zur Mitwirkung an nunmehr fünf Wolfstagen usw. hat der NABU Beachtliches vorzuweisen. Hingegen hört man seitens des Jagdverbandes vor allem die Forderung nach Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Dabei sagt Knut Falkenberg selbst, dass eine Bejagung derzeit nicht zur Debatte steht, begründet aber nicht, weshalb die streng geschützte Tierart dennoch einem Gesetz unterstellt werden sollte, dessen alleiniger Zweck in der Regelung der Jagd besteht. Er behauptet, dass für den Schutz des Wolfes das Jagdrecht die besten Voraussetzungen biete, ohne dies zu belegen. Er kommt sogar zu der fragwürdigen Aussage: „Wir hätten keine Wolfspopulation, wenn die sächsischen Jäger in der Vergangenheit nicht verantwortungsvoll und diszipliniert gehandelt hätten.“
Bernd Heinitz: „Ich bin geneigt, diese letzte Behauptung als eine unfreiwillige Selbstentlarvung zu verstehen. Denn sie kann doch eigentlich nur heißen: Die Anwesenheit der Wölfe in Sachsen ist dem Umstand zu danken, dass diese Wölfe von den sächsischen Jägern nicht erschossen worden sind. Mit anderen Worten: Herr Falkenberg hält die doch wohl selbstverständliche Respektierung der (Naturschutz-)Gesetze für ein besonderes Verdienst der Jäger. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass es seitens einiger Jäger auch schon einen ganz klaren Antrag auf Abschuss der Wölfe gegeben hat; das hat keinen vertrauenerweckenden Eindruck gemacht.
Der Wolfsschutz brauche verlässliche Partner, hat Herr Falkenberg gesagt, und da gebe ich ihm vollkommen Recht. Für ein solches partnerschaftliches Vorgehen bieten die vorhandenen Gesetze und insbesondere der Managementplan der Staatsregierung eine ausgezeichnete und völlig ausreichende Voraussetzung. Der Landesjagdverband, dem es von Anfang an freistand, sich an diesem Wolfsmanagement zu beteiligen, sollte endlich einmal davon sprechen, wie er sich seine Mitwirkung konkret vorstellt, anstatt unsachlich gegen Naturschützer zu polemisieren. Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wäre, wie mehrfach – und nicht nur vom NABU – nachvollziehbar begründet wurde, vollkommen kontraproduktiv und entspräche im Übrigen auch nicht dem Wunsch sämtlicher sächsischen Jäger. Würde Sachsens Umweltminister Frank Kupfer den Wolf ohne Notwendigkeit und gegen den begründeten Rat zahlreicher verbandsunabhängiger Fachleute ins Jagdrecht aufnehmen, wäre das ein Schlag gegen sein eigenes Wolfsmanagement und gegen die bislang gute Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Verbänden.“
Anmerkung animal aid AWM:
Es ist beschämend, dass der sächsische Jagdverband überhaupt einen Gedanken daran verschwendet, den streng geschützten Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen.
In Sachsen haben sich Wolfsfreunde aufopferungsvoll um eine Akzeptanz der Wiederansiedlung des Wolfes innerhalb der Bevölkerung bemüht und haben erfolgreich dazu beigetragen, dass der Mensch vertanden hat, dass vom Wolf keinerlei Gefahr für den Menschen ausgeht und ein Zusammenleben in unmittelbarer Nachbarschaft konfliktlos und ohne Probleme möglich ist.
Die Argumentation des sächsischen Jagdverbandes steht unserer Meinung nach auf sehr wackeligen Beinen, denn wir alle haben über Jahrzehnte miterleben müssen, was mit Tieren geschieht, die dem Jagdrecht unterstellt sind. Der Jagdverband spricht von "Wildtiermanagement" und "Managementplänen" - für uns stellen diese Aussagen einen glatten Hohn dar, und es dürfte dann ja nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die ersten Wölfe von vereinzelten Jägern getötet werden - Ausreden, die einen Abschuss rechtfertigen würden, hat der sächsische Jagdverband bestimmt schon fertog in der Schublade...
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