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Jagd
heute – |
Das aktuelle
deutsche Jagdrecht stammt aus den 1950er Jahren und trägt immer noch
wesentliche Züge des Reichsjagdgesetzes von 1934, welches unter
anderem sehr auf Trophäenjagd ausgerichtet war.
Weder hat die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die
Änderung unserer Verfassung hinsichtlich des Schutzes der Tiere
bisher eine relevante Anpassung der Jagdgesetzgebung an
tierschutzkonforme Normen bewirkt.
Entsprechend lang ist die Liste der Baustellen im
Jagdrecht. Um
nur einige zu nennen:
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Jäger töten jedes Jahr über 200.000 Katzen und Hunde. Oft reicht die reine Anwesenheit der Haustiere im Jagdrevier, um den rechtlichen Anforderungen für den Abschuss gerecht zu werden.
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Etwa die gleiche Anzahl von Tieren wird Opfer der Fallensteller unter den Jägern. Opfer sind meist nachtaktive Beutegreifer wie Marder, Marderhunde, Iltis oder Waschbär. Auch Füchsen und Dachsen wird mit Fallen nachgestellt, selbst Frischlingen. Insbesondere Totschlagfallen führen oft zu schweren Verletzungen, wenn beispielsweise Waschbär, Fuchs oder Nachbars Katze versuchen, die gequetschte Pfote zu befreien. Unsachgemäß aufgestellte Fallen sind zudem eine Gefahr für Spaziergänger, Hunde und spielende Kinder.
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Zu den grausamen und nicht mehr zeitgemäßen Jagdformen gehört auch die Baujagd. Dabei werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um die dort in vermeintlicher Sicherheit verharrenden Füchse mit ihren Jungtieren den wartenden Jägern vor die Flinte zu treiben. In Internet-Foren zur Jagd finden sich auch zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.
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Bei der Ausbildung von Jagdhunden werden jährlich zigtausende Enten zunächst fluguntauglich gemacht, anschließend durch den Ausbildungshund zerdrückt oder verletzt oder durch eine Ladung Schrot erlöst. Auch Hasen werden Opfer der Jagdhundeausbildung, ebenso wie Füchse, die ihr freudloses Leben zwischen den Ausbildungsetappen in kargen Zwingern fristen.
Weitere Informationen zu Jagdmethoden am Beispiel der Fuchsjagd
Tier- und
Naturschützer fordern seit Jahren, die Liste der etwa 60 jagdbaren
Tierarten (darunter Singvögel, Schwäne, Zugvögel, Arten, die auf
Roten Listen gefährdeter Tiere stehen) auf etwa 10 zu begrenzen. Nur
noch die Tiere, die hinterher einer Nutzung zugeführt werden und in
ihrem Bestand nicht ansatzweise gefährdet sind, sollen gejagt werden
dürfen. Da das Fell von
heimischen Wildtieren kaum noch nachgefragt wird, käme lediglich das
Wild in Frage, welches als Nahrungsmittel vermarktet werden kann, im
Wesentlichen Reh und Wildschwein. Heute werden jedes Jahr Millionen
erschossener Tiere durch Jäger unter der Erde oder in der
Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.
Änderung hinsichtlich tierschutzrelevanter Aspekte ist
- gegen den Widerstand des Deutschen Jagdschutzverbandes
(DJV) bzw. seiner Mitgliedsverbände -
in einigen Bundesländern allerdings in Sicht. So arbeiten
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und das Saarland unter
Federführung von Politikern der Grünen daran, die Landesjagdgesetze
einem aktuelleren Tierschutzverständnis anzupassen. Auch gibt es
politische Initiativen, endlich die Vergiftung der Umwelt mit
bleihaltiger Munition zu unterbinden.
Quelle:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Unterstützer der Kampagne „Der Jagd ein
Gesicht geben“
animal aid AWM - Animal Alliance.eu -
Anti-Jagd-Allianz e.V. - Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. - Homo
Tyrannus - ITV Grenzenlos - Liga für Tierschutzpolitik -
Marderhilfsnetz - Natur ohne Jagd e.V. -Naturefund e.V. - Pro iure
animalis -
Rehkitzrettung e.V. - Robin Hood, Tierschutzverein - SOS Galgos -
Tierschutznews Schweiz – Tierschutznetzwerk Leer - Tierschutzpartei
(Sektionen RP, HH, TH) - Tierschutzverein Noris e.V. - VIER PFOTEN
Stiftung für Tierschutz – Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands
- Vogelschutzkomittee Sektion Luxemburg – Wildtierschutz Deutschland
e.V. - Wolfsvoegel.de
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